Generell sind Hinweise und Kennzeichen, die sich auf die Fahrradmitnahme beziehen, zu beachten.
Fahrräder sind an der Hand zu führen bzw. festzuhalten und so unterzubringen, dass Durchgänge und Türöffnungen frei bleiben.
Aufzüge, die für den Fahrradtransport geeignet sind, können mit dem Fahrrad benutzt werden. Fahrtreppen dürfen nicht benutzt werden.
Die Allgemeinen Beförderungsbedingungen, insbesondere § 11 „Beförderung von Sachen“ sind besonders zu beachten.