Die Verkehrsverbund Großraum Nürnberg GmbH legt Wert darauf, ihre Webseite im Einklang mit der Bayerischen E-Government-Verordnung (BayEGovV) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für sämtliche Seiten unter https://www.vgn.de/.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 16.06.2025 erstellt. Die Einschätzung basiert auf einer im Juni 2025 ausgeführten Testdurchführung.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.
Die Barrierefreiheit der Verkehrsverbund Großraum Nürnberg GmbH unter https://www.vgn.de/ wurde in einer externen Testdurchführung auf Grundlage der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung 2.0 sowie der Bayerischen E-Government-Verordnung (BayEGovV) unter Berücksichtigung der Anforderungen der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2 geprüft.
Die Webseite der Verkehrsverbund Großraum Nürnberg GmbH unter https://www.vgn.de/ ist teilweise vereinbar mit der BayEGovV. Sie erfüllt zu einem großen Teil die Anforderungen der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) als auch die Kriterien der Stufe AA der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2. Die nicht barrierefreien Inhalte sind nachstehend aufgelistet.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehenden aufgeführten Inhalte sind noch nicht vollständig barrierefrei:
- Alternativtexte für Bedienelemente und Objekte
- Farbkontraste bei Textinhalten
- Überlagerung einiger Inhalte bei eingestelltem Textabstand
- Tastaturfokus und -bedienung
- Beschriftung von Formularelementen
- Korrekter Zugriff semantischer Informationen von Bedienelementen
- Abrufbare PDF-Dateien
Feedback und Kontaktangaben
Etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen können direkt hier mitgeteilt werden unter [email protected].
Informationen über die von der Anwendung der Richtlinie ausgenommenen Inhalten können Sie ebenfalls unter [email protected] einholen. Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist:
Verkehrsverbund Großraum Nürnberg GmbH
Rothenburger Straße 9
90443 Nürnberg
Durchsetzungsverfahren
Bleibt Ihre Anfrage innerhalb von sechs Wochen ganz oder teilweise unbeantwortet, so haben Sie die Möglichkeit, bei der Durchsetzungsstelle (Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung) online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen. Das Landesamt prüft auf Ihren Antrag, ob Maßnahmen für den Betreiber der Internetseite erforderlich sind.
Antrag online stellen: Antrag auf die Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit
Oder wenden Sie sich an die folgende Adresse:
Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: [email protected]
Homepage: https://www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html