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Erklärung zur Bar­ri­e­re­frei­heit

Die Ver­kehrs­ver­bund Groß­raum Nürn­berg GmbH legt Wert darauf, ihre Webseite im Einklang mit der Bay­e­rischen E-Government-Verordnung (BayEGovV) bar­ri­e­re­frei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Bar­ri­e­re­frei­heit gilt für sämt­liche Seiten unter https://www.vgn.de/.

Erstellung dieser Erklärung zur Bar­ri­e­re­frei­heit

Diese Erklärung wurde am 16.06.2025 erstellt. Die Einschätzung basiert auf einer im Juni 2025 ausgeführten Testdurch­füh­rung.

Stand der Vereinbarkeit mit den An­for­de­rungen

Die An­for­de­rungen der Bar­ri­e­re­frei­heit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.

Die Bar­ri­e­re­frei­heit der Ver­kehrs­ver­bund Groß­raum Nürn­berg GmbH unter https://www.vgn.de/ wurde in einer externen Testdurch­füh­rung auf Grundlage der Bar­ri­e­re­freie-In­for­ma­ti­onstechnik-Verordnung 2.0 sowie der Bay­e­rischen E-Government-Verordnung (BayEGovV) unter Be­rück­sich­ti­gung der An­for­de­rungen der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2 geprüft.

Die Webseite der Ver­kehrs­ver­bund Groß­raum Nürn­berg GmbH unter https://www.vgn.de/ ist teilweise vereinbar mit der BayEGovV. Sie erfüllt zu einem großen Teil die An­for­de­rungen der Bar­ri­e­re­freie-In­for­ma­ti­onstechnik-Verordnung (BITV 2.0) als auch die Kriterien der Stufe AA der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2. Die nicht bar­ri­e­re­freien Inhalte sind nachstehend auf­ge­listet.

Nicht bar­ri­e­re­freie Inhalte

Die nachstehenden aufgeführten Inhalte sind noch nicht voll­stän­dig bar­ri­e­re­frei:

  • Alternativtexte für Bedienelemente und Objekte
  • Farbkontraste bei Textinhalten
  • Überlagerung einiger Inhalte bei eingestelltem Textabstand
  • Tastaturfokus und -bedienung
  • Beschriftung von Formularelementen
  • Korrekter Zugriff semantischer In­for­ma­ti­onen von Bedienelementen
  • Abrufbare PDF-Dateien

Feedback und Kon­taktangaben

Etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Bar­ri­e­re­frei­heitsan­for­de­rungen können direkt hier mitgeteilt werden unter [email protected].

In­for­ma­ti­onen über die von der Anwendung der Richtlinie ausgenommenen Inhalten können Sie eben­falls unter [email protected] einholen. Zu­stän­dig für die bar­ri­e­re­freie Zugänglichkeit und die Bearbeitung im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist:

Ver­kehrs­ver­bund Groß­raum Nürn­berg GmbH
Rothen­burger Straße 9
90443 Nürn­berg

Durchsetzungsver­fah­ren

Bleibt Ihre Anfrage in­ner­halb von sechs Wochen ganz oder teilweise unbeantwortet, so haben Sie die Möglichkeit, bei der Durchsetzungsstelle (Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung) online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der An­for­de­rungen an die Bar­ri­e­re­frei­heit zu stellen. Das Landesamt prüft auf Ihren Antrag, ob Maßnahmen für den Betreiber der In­ter­net­sei­te erforderlich sind.

Antrag online stellen: Antrag auf die Prüfung der Einhaltung der An­for­de­rungen an die Bar­ri­e­re­frei­heit

Oder wenden Sie sich an die folgende Adres­se:

Kon­taktdaten der Durchsetzungsstelle

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienst­leis­tungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für bar­ri­e­re­freie In­for­ma­ti­onstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München

E-Mail: [email protected]

Homepage: https://www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html

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