Kinder in Kinderwagen werden in Begleitung einer Aufsichtsperson befördert, wenn die Beschaffenheit des Fahrzeugs es zulässt. Die Entscheidung über die Beförderung liegt beim Personal (Personal im Sinne der Beförderungsbestimmungen sind alle vom Unternehmen zur Erfüllung seiner Aufgaben beauftragten Personen), das nach Möglichkeit dafür Sorge trägt, dass Fahrgäste mit Kind im Kinderwagen nicht zurückgewiesen werden.