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  1. Die Fahr­preise und deren Stufen ergeben sich aus der dem Ver­bund­fahr­plan beigefügten „Ta­rif­in­for­ma­ti­on“.

    Die in der Fahr­preis­ta­fel an­ge­ge­benen ermäßigten Fahr­preise für Kinder gelten vom vollendeten 6. bis zum vollendeten 15. Le­bens­jahr (= 6. bis 15. Ge­burts­tag).
  2. Kinder bis zum vollendeten 6. Le­bens­jahr (= 6. Ge­burts­tag) werden un­ent­gelt­lich befördert.
  3. Ab­wei­chungen von den in 3.1 und 3.2 genannten Be­stim­mungen sind in den Ein­zel­be­stim­mungen Punkt 5 ff. geregelt.
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